Vertragsstrafe bei eBay zulässig
Man ließt es bei eBay immer mal wieder, dass für Spaßbieter, die nicht an einem wirklichem Kauf der Ware interessiert sind, Vertragsstrafen in Höhe von 30 Prozent drohen. Bisher gab es allerdings noch keine gerichtlichen Beschlüsse darüber und deswegen waren diese Vertragsstrafen umstritten.
Lt. Heise.de gibt es nun ein Beschluss über einen Fall vom Amtsgericht Bremen (Az. 16 C 168/05). Hier wurde ein solcher Spaßbieter zu Zahlung von 1.700 Euro verurteilt, wobei ihm allerdings keine Kosten für die Versteigerungsgebühr und den Anwahlt aufoktruiert werden können.
Auch folgendes Zitat sollte man sich MEHRFACH druchlesen:
Darüber hinaus hat das Gericht dem Beklagten in punkto Datensicherheit ins Stammbuch geschrieben, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze.