Nachtrag: Handybetrug
Heute kam von der RegTP die Bestätigung meiner “Anzeige” der Lockanrufe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre eMail ist bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eingegangen und wird unter dem Zeichen »512-2 EB-40???/??« geführt.
Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Zeichen an. Sollten Sie uns Ihre vollständige Anschrift noch nicht mitgeteilt haben, werden Sie hiermit gebeten dies nachzuholen, da nur dann eine umfassende Bearbeitung Ihres Schreibens erfolgen kann.
Allgemeine Hinweise/Wichtig:
Die Reg TP weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Reg TP eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Regulierungsbehörde eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Regulierungsbehörde gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Reg TP geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Regulierungsbehörde wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Reg TP ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.regtp.de unter “Missbrauch Mehrwertdienste – Dialer – Suchmaschinen – Ansprechpartner”, “Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch”. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter, z.B. zum Auskunftsersuchen für (0)190er Rufnummern.Mit freundlichen Grüßen
Ihre Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post